About the department
Der Strahlenschutz in unseren kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt die Aufgabe, radiologische Auswirkungen auf das in der Anlage eingesetzte Personal, die Bevölkerung in der Umgebung der Anlagen sowie für die Umwelt zu verhindern oder soweit wie möglich zu begrenzen. Durch die Planungs- und Beratungstätigkeiten und die Überwachungs- und Kontrollaufgaben, die der Strahlenschutz auszuführen hat, ergibt sich ein vielfältiges Spektrum an Herausforderungen, die ein langfristiges und interessantes Aufgabenspektrum für die Zukunft bietet. Die Tätigkeiten des Strahlenschutzes setzen sich zusammen aus den Tätigkeiten für den Restbetrieb der Anlage GKN II und den neuen Herausforderungen durch den Rückbau.